Mindesthaltbarkeit: Ist das noch gut oder muss es weg?
Wie lange kann ich Wurst, Käse und Co. aufbewahren?
Viele Speisen landen unnötig im Müll – weil wir glauben, sie wären nicht mehr genießbar. Dabei ist die Mindesthaltbarkeit nicht nur auf der Verpackung ausgewiesen, sie ist auch meist nicht aussagekräftig. Wir haben mit Silke Schwartau, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Hamburg, darüber gesprochen, welche Lebensmittel wann in den Müll gehören.
Abgelaufene Ware hat ein schlechtes Image, dabei ist sie in den meisten Fällen noch einwandfrei. Was wir beim Kauf und im Umgang mit Lebensmitteln beachten sollten, erklärt die Expertin Silke Schwartau.
Mindesthaltbarkeit: Wofür steht der Begriff, und wer legt das Datum fest?
„Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) zeigt an, wie lange ein Lebensmittel mindestens haltbar ist. Es wird vom Hersteller festgelegt. Er garantiert die höchste Qualität des Lebensmittels bis zu diesem Datum – und setzt es oft früh an, um auf Nummer sicher zu gehen.“
Ist es gleichzusetzen mit einem Wegwerfdatum?
„Nein, das ist leider ein großer, weitverbreiteter Irrtum: Das MHD ist kein Verfallsdatum. Auch nach dem Ablauf des MHD können beispielsweise Nudeln, Schokolade oder Milchprodukte eine gute Qualität haben und gegessen werden. Im Supermarkt werden manchmal Lebensmittel angeboten, deren Haltbarkeit bald abläuft – die können ein echtes Schnäppchen sein.“
Ist das MHD für alle Lebensmittel Pflicht?
„Für fast alle. Es gibt wenige Ausnahmen, zum Beispiel Zucker, Essig, Kaugummi – oder auch lose verkaufte Lebensmittel wie Brot, Gemüse, Obst und Wurstscheiben.“
Was ist der Unterschied zu einem Verbrauchsdatum?
„Für ein extra angegebenes Verbrauchsdatum, zum Beispiel auf Hackfleisch, gelten andere Regeln: Es besteht die Gefahr, dass sich bei diesen empfindlichen Lebensmitteln Keime und Bakterien entwickeln und vermehren. Nach Ablauf des Verbrauchsdatums sollten Sie diese Ware entsorgen, Sie könnten sonst davon krank werden.“
Ist das MHD überhaupt wichtig und sinnvoll?
„Ja, es ist eine wichtige Errungenschaft für den Verbraucherschutz, denn überalterte Ware ist dadurch aus den Supermarktregalen verschwunden. Ohne solches Datum besteht die Gefahr, dass die ,Ladenhüterzeit‘ wieder anbricht. Die Forderung der Verbraucherzentralen lautet deshalb: Entfällt das MHD, muss zumindest das Produktionsoder Herstellungsdatum auf der Verpackung stehen.“
Richtig prüfen
Das MHD des Joghurts ist abgelaufen?
Dann testen Sie selbst, ob er noch genießbar ist, bevor Sie ihn in den Müll werfen. Prüfen Sie ihn – oder andere Lebensmittel – mit allen Sinnen. Hat er sich verfärbt? Riecht er komisch? Hat sich die Konsistenz verändert? Klar: Wenn sich Schimmel gebildet hat, werfen Sie ihn weg. Ansonsten einfach einen kleinen Löffel probieren und dem eigenen Urteilsvermögen vertrauen. In den meisten Fällen ist das Produkt noch gut.
Echt tolle Tipps